Potenzialerhebung in der Intensivpflege: Wie finde ich Ärzt*innen und was ist zu beachten?

Potenzialerhebung in der Intensivpflege: Wie finde ich Ärzt*innen und was ist zu beachten?

Die Potenzialerhebung (PE) spielt eine wichtige Rolle in der außerklinischen Intensivpflege. Fachärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin sowie Fachärzt*innen für Innere Medizin und Pneumologie sind befugt, die PE durchzuführen. Weitere Fachärzt*innen können dies auch tun, wenn sie eine nachgewiesene Erfahrung in der Beatmungsentwöhnung haben. Für die Verordnung (VO) von Intensivpflege gelten etwas weiter gefasste Kriterien, die auch Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt*innen mit besonderer Erfahrung im Umgang mit beatmeten Patient*innen umfassen.

Doch wie findet man die passenden Ärzt*innen für eine PE und / oder VO? In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

1. Potenzialerhebung und Verordnung: die rechtlichen Grundlagen

Die Durchführung einer Potenzialerhebung oder Verordnung in der Intensivpflege erfordert die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Fachärzt*innen, die eine solche Akkreditierung beantragen, müssen die Qualifikationsanforderungen gemäß der Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (AKI-Richtlinie) erfüllen. Der Kreis der potenzialerhebenden Ärzt*innen soll in Zukunft erweitert werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss an einer Änderung der AKI-Richtlinie arbeitet. Es ist wichtig, sich darüber auf dem Laufenden zu halten, um von möglichen Erweiterungen des Kreises zu profitieren.

2. Suche nach Ärzt*innen für Potenzialerhebung und Verordnung

Die Suche nach geeigneten Ärzt*innen für eine PE und / oder VO kann eine Herausforderung sein. Das nationale Gesundheitsportal bietet eine praktische Suchfunktion (https://gesund.bund.de/suchen/aerztinnen-und-aerzte), mit der Sie potenzielle Ärzt*innen finden können. Geben Sie einfach Ihre Suchkriterien ein und wählen Sie bei den „Besonderen Leistungen“ die Optionen „Außerklinische Intensivpflege“, „Potenzialerhebung“ und / oder „Verordnung“ aus. So finden Sie Ärzt*innen, die für diese Leistungen akkreditiert sind. Da die PE ab dem 31. Oktober 2023 verpflichtend ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

3. Anspruch auf außerklinische Intensivpflege

Alle Patientinnen, die eine ständige Überwachung benötigen, haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die ärztliche Notwendigkeit muss dabei durch den Bedarf an Behandlungspflege nachgewiesen werden. Es ist wichtig, hartnäckig zu bleiben, damit Patient*innen, die nicht beatmet werden, aber dennoch ständige Überwachung brauchen, nicht aus der anspruchsberechtigten Gruppe fallen. Dies gilt insbesondere für Patient*innen wie Kinder mit Diabetes, die plötzlich in lebensbedrohliche Situationen geraten können.

4. Vorbereitung der Kliniken auf die Umstellung

Lungenfachkliniken und Weaningzentren sind auf die Umstellung vorbereitet und können die Potenzialerhebungen durchführen. Allerdings ist das Gesundheitssystem aufgrund des Personalmangels stark belastet. Einige Krankenhäuser haben sich noch nicht entschieden, ob sie die Potenzialerhebungen durchführen möchten. Für das Weaning erhalten Kliniken eine Sondervergütung und bei der Entlassung stellen sie einen Behandlungsplan aus und verordnen die Intensivpflege für die ersten sieben Tage. Eine zunehmende Vernetzung der Kliniken ist zu beobachten, da der Bedarf an Informationen groß ist.

5. Potenzialerhebung außerhalb der Klinik

Die Potenzialerhebung muss nicht zwingend in einer Klinik durchgeführt werden, sondern ist auch außerklinisch möglich. Das neue Gesetz eröffnet die Chance auf eine intersektorale Zusammenarbeit. In Intensiv-Wohngemeinschaften versorgte Patient*innen müssen nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst eine Phase B Reha machen. Dies betrifft vor allem sauerstoffpflichtige Patient*innen mit Schluckproblematik und der Schwerpunkt liegt auf Schluckdiagnostik.

Fazit:

Die Potenzialerhebung in der Intensivpflege ist ein wichtiger Schritt für eine bedarfsgerechte Versorgung von Intensivpflegebedürftigen. Die Suche nach geeigneten Ärzt*innen für die PE und / oder VO erfordert eine gewisse Sorgfalt, aber dank der Suchfunktion auf dem nationalen Gesundheitsportal können Sie passende Ärzt*innen finden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, da die PE ab dem 31. Oktober 2023 verpflichtend ist. Die Kooperation zwischen Kliniken und anderen Einrichtungen spielt eine entscheidende Rolle, um die Umstellung erfolgreich umzusetzen und eine hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Disclaimer: Die Informationen in diesem Beitrag dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle medizinische oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zur Potenzialerhebung und Intensivpflege sollten Sie sich an qualifiziertes medizinisches oder rechtliches Fachpersonal wenden.

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